Baugenehmigung für eine Lagerbühne: Bauordnungsrecht, Brandschutz und Vorschriften im Überblick

Lagerbühne Baugenehmigung und Brandschutz

Inhaltsverzeichnis

Mit einer Lagerbühne (auch Systembühne oder Stahlbühne genannt) lässt sich die vorhandene Hallenhöhe optimal ausnutzen, um die Lagerfläche ohne aufwendigen Anbau zu verdoppeln.

Doch vor dem Einbau stehen Logistikleiter und Betriebsleiter oft vor einer zentralen rechtlichen Frage:

Ist für die Errichtung einer Lagerbühne eine Baugenehmigung erforderlich?

Die Antwort lautet: In den meisten Fällen ja.  Eine Lagerbühne gilt baurechtlich als bauliche Anlage oder führt zu einer genehmigungspflichtigen Vergrößerung der Nutzfläche. In diesem Ratgeber erfahren Sie, ab welcher Größe ein Bauantrag notwendig ist, welche feuerpolizeilichen Auflagen (Brandschutz, Sprinklerunterbau, Entrauchung) greifen und worauf Sie bei der Planung achten müssen.

Bauordnungsrecht: Wann ist ein Bauantrag Pflicht?

Ob eine Stahlbühne genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich unterscheidet das Bauordnungsrecht zwischen verfahrensfreien Vorhaben und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.

1. Reiner Lagerplatz vs. Ständige Arbeitsplätze

2. Erhöhung der Geschossfläche und Tragfähigkeit

Eine Stahlbühne schafft eine neue Geschoss- bzw. Nutzfläche innerhalb eines bestehenden Gebäudes. Verändert sich dadurch die genehmigte Nutzung der Halle oder wird die statische Belastung der Hallensohle wesentlich erhöht, liegt rechtlich eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.

3. Unterschiede nach Bundesland

Da Baurecht Ländersache ist, unterscheiden sich die Schwellenwerte von Bundesland zu Bundesland (z. B. zwischen der HBauO in Hamburg, der BauO NRW oder der BayBO in Bayern). Während kleine, frei stehende Regalbühnen in einigen Regionen bis zu gewissen Quadratmetergrenzen genehmigungsfrei sein können, fordern andere Länder grundsätzlich eine statische und brandschutztechnische Prüfung.

Brandschutz bei Lagerbühnen: Die wichtigsten Auflagen

In der Praxis ist nicht die Statik, sondern der Brandschutz das entscheidende Kriterium für die Genehmigungsfähigkeit einer Lagerbühne. Durch das Einziehen einer zweiten Ebene verändert sich das Brandverhalten in der gesamten Halle erheblich.

Sprinkleranlagen und Sprinklerschatten

Lagerbühne Brandschutz Sprinklerschatten

Besitzt Ihre Halle eine automatische Sprinkleranlage, entsteht durch die geschlossene Fläche der Lagerbühne ein sogenannter Sprinklerschatten: Das Löschwasser der Deckensprinkler erreicht den Bereich unterhalb der Bühne nicht mehr.

Entrauchung und Rauchableitung

Nach der Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL) darf eine Stahlbühne die natürliche oder mechanische Entrauchung der Halle nicht behindern. Rauchgasentfeuchtungsanlagen (RWA) müssen den Raum unter- und oberhalb der Zwischenebene wirksam entrauchen können.

Feuerwiderstandsklassen (F30 / F90)

Je nach Gebäudeklasse, Hallengröße und Brandlastberechnung kann die Baubehörde Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Stahlkonstruktion stellen:

Flucht- und Rettungswege

Eine Lagerbühne verlängert den Fluchtweg für Mitarbeiter. Gemäß ASR A2.3 gelten folgende Grundregeln:

Fluchtwege und Notausgänge auf einer Lagerbühne

Schritt-für-Schritt-Leitfaden: So gehen Sie bei der Planung vor

Damit Ihre neue Lagerbühne rechtssicher und ohne Verzögerungen in Betrieb genommen werden kann, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Fazit & Handlungsempfehlung

Die Errichtung einer Lagerbühne ist eine der wirtschaftlichsten Methoden zur Flächenerweiterung. Aufgrund von Bauordnungsrecht und Brandschutz sollte die Genehmigungsfrage jedoch ganz am Anfang des Projekts stehen. Ein durchdachtes Brandschutzkonzept (z. B. Abstimmung von Belag und Sprinklersystem) spart nachträgliche Umbaukosten und sichert den reibungslosen Betrieb.

Sie planen die Erweiterung Ihrer Lagerflächen mit einer maßgeschneiderten Stahlbühne?

Wir von Mauser Regaltechnik unterstützen Sie von der ersten Idee über die statische Auslegung bis hin zur normgerechten Ausführung.