Sicherheit bei verfahrbaren Regalen: Vorschriften, DGUV-Regeln und jährliche Regalprüfung
Verfahrbare Regale (Schiebe- oder Verschieberegale) schaffen maximale Kapazität auf minimaler Grundfläche. Da sich bei diesen Systemen jedoch tonnenschwere Regalzeilen auf Schienen bewegen, stellen Berufsgenossenschaften und Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Betreibersicherheit.
Wer verfahrbare Regalanlagen im Betrieb oder Archiv nutzt, muss entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen, um Mitarbeiter zu schützen und Regalschäden zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen: Warum Sicherheit Betreibersache ist
Für den sicheren Betrieb von Regalanlagen gelten in Deutschland klare gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Rahmenbedingungen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu warten, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht.
- DGUV Information 208-061: Regelt konkret die Sicherheit von Lagereinrichtungen und Geräten. Sie unterscheidet klar zwischen ortsfesten und kurbel- bzw. motorbetriebenen Verschieberegalen.
- DIN EN 15635: Der europäische Standard für die Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen.
Wichtig: Der Betreiber ist rechtlich dafür verantwortlich, dass die Regalanlage regelmäßig geprüft, sachgemäß bedient und bei Mängeln unverzüglich gesichert wird.
Welche Sicherheitseinrichtungen sind Pflicht?
Je nachdem, ob es sich um ein manuell angetriebenes Archivregal (Handkurbel) oder ein elektrisch verfahrbares Schwerlastregal handelt, greifen unterschiedliche Schutzmechanismen:
Quetsch- und Schergefahren verhindern
Die größte Gefahrenquelle bei verfahrbaren Regalen ist das Einklemmen von Personen oder Gegenständen im sich schließenden Bediengang.
- Lichtschranken & Fußleisten: Bei elektrischen Anlagen stoppen optische Sensoren oder berührungsempfindliche Sicherheitsleisten am Boden die Fahrt sofort, sobald sich ein Hindernis im Gang befindet.
- Not-Aus-Schalter: Müssen an den Regalfronten und Hauptbedienelementen gut sichtbar und jederzeit erreichbar angebracht sein.
- Sicherheitsabstände: Zwischen den Regalseiten und festen Bauteilen des Gebäudes (z. B. Wänden, Säulen) müssen vorgeschriebene Sicherheitsabstände eingehalten werden, um Quetschstellen zu vermeiden.
Schutz vor herabfallendem Lagergut
Durch die Fahrbewegung wirken Beschleunigungs- und Bremskräfte auf die gelagerten Waren.
- Rückwand- und Seitenverkleidungen: Verhindern, dass Akten, Kartons oder Paletten während der Fahrt aus dem Regal rutschen oder nach hinten durchgeschoben werden.
- Sanftanlauf & Sanftstopp: Moderne Antriebe verhindern ruckartige Fahrbewegungen und reduzieren die Erschütterung des Lagerguts.
Die jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 / DGUV
Regalanlagen unterliegen durch den täglichen Betrieb (z. B. Beladung, Anfahren mit Flurförderzeugen, Verschleiß der Laufrollen) einem natürlichen Verschleiß. Daher schreibt der Gesetzgeber eine systematische Überprüfung vor.
Wer darf prüfen?
Die Inspektion muss von einer befähigten Person (zertifizierter Regalprüfer) durchgeführt werden. Diese besitzt die nötige Fachkunde, um Schäden und Abweichungen von den Sicherheitsnormen zu erkennen.
Prüfintervalle
- Wöchentliche Sichtkontrolle: Kann durch einen geschulten Mitarbeiter im Betrieb (Sicherheitsbeauftragter / Lagerleiter) durchgeführt und dokumentiert werden.
- Jährliche Experteninspektion (mind. alle 12 Monate): Gründliche, messtechnische und visuelle Prüfung im laufenden Betrieb durch den Regalprüfer.
Einstufung von Beschädigungen (Gefahrenklassen)
Werden bei der Prüfung Beschädigungen an Stützen, Fachböden, Schienen oder Antrieben festgestellt, erfolgt die Einstufung nach dem Ampelsystem:
Schadensklasse
Bewertung
Erforderliche Maßnahmen
Grüne Gefahr
Geringe Abweichung / Beschädigung
Dokumentation; Überwachung bei der nächsten Inspektion.
Gelbe Gefahr
Mäßige Beschädigung
Reparatur erforderlich; Feld muss nach Entlastung umgehend instandgesetzt werden.
Rote Gefahr
Schwere Beschädigung / Einsturzgefahr
Sofortige Sperrung des Regalfelds; umgehende Entlastung des Bereichs.
Interaktiver Lager-Sicherheits-Check
Schnell-Analyse zur Orientierung vor der offiziellen Regalprüfung (nach DIN EN 15635)
Diese Online-Checkliste dient ausschließlich als unverbindliches Orientierungswerkzeug für eine erste Selbsteinschätzung im eigenen Betrieb. Sie ersetzt auf keinen Fall die gesetzlich vorgeschriebene Regalinspektion nach DIN EN 15635 sowie BetrSichV durch eine befähigte Person (Regalprüfer) oder die regelmäßigen wöchentlichen Sichtkontrollen.
Empfohlene Maßnahmen:
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KontaktKennzeichnung und Unterweisung der Mitarbeiter
Ein sicherer Betrieb beruht nicht nur auf der Technik, sondern auch auf dem richtigen Verhalten des Personals:
- Belastungsschilder: An jeder Anlage müssen maximale Fach- und Feldlasten deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein.
- Unterweisungspflicht: Mitarbeiter müssen vor der ersten Nutzung und danach in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) über die richtige Bedienung, das Verhalten im Notfall und die Meldung von Schäden geschult werden.
- Freihalten der Verkehrswege: Schienenbereiche und Bediengänge dürfen nicht als Zwischenlager für Kartons oder Paletten zweckentfremdet werden.
Fazit & Empfehlung für Betreiber
Die Sicherheit bei verfahrbaren Regalen schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter vor schweren Unfällen, sondern bewahrt Sie auch vor Ausfallzeiten und teuren Folgeschäden. Durch die Kombination aus hochwertiger Sicherheitstechnik, regelmäßigen Eigenkontrollen und der jährlichen Experteninspektion bleiben Ihre Rollregale dauerhaft betriebssicher und rechtskonform.
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